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Teilnahmekonditionen

III.MITGLIEDER

Artikel 3

Dem Verein können angehören:

  1. Als Mitglieder mit Stimmrecht, Personen und Firmen welche einer industriellen Unternehmung angehören, welche im Handelsregister eingetragen ist und die ihre Aktivitäten ganz oder teilweise im Kanton ausübt.
  2. Als Ehrenmitglied mit konsultativem Stimmrecht, Persönlichkeiten mit besonderen Verdiensten für die Freiburger Industrie.

V. MITGLIEDERAUFNAHME

Artikel 5

Der Vorstand entscheidet über Vorschläge zur Aufnahme oder Beitrittsgesuche
unter Vorbehalt, die Generalversammlung entscheiden zu lassen.
Die Generalversammlung kann auf Vorschlag des Vorstandes die
Ehrenmitgliedschaft an Persönlichkeiten verleihen, welche sich besondere
Verdienste im Interesse der Industrie erworben haben.

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Sekretariat

Alexandra Macheret
Handelskammer Freiburg (HKF)
Rte du Jura 37
Postfach 304
1701 Freiburg (Schweiz)

T. 026 347 12 34
F. 026 347 12 39

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