Der Vereinigung können angehören:

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Als Mitglieder mit Stimmrecht, Personen und Firmen, welche ein Industrieunternehmen betreiben, das im Handelsregister eingetragen ist und ihre Aktivitäten ganz oder teilweise im Kanton ausüben;
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Als Ehrenmitglieder mit konsultativem Stimmrecht, Persönlichkeiten, die sich im Dienste der Freiburger Industrie besondere Verdienste erworben haben.

Statuten